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TP8

Projektleitung

Prof. Dr. jur. Hans-Georg Dederer

Institut

Juristische Fakultät, Universität Passau

Über das Projekt

Die Ziele des Projekts sind
(1) umfassende Analyse des Rechtsrahmens für gegenwärtige und zukünftig mögliche bzw. denkbare Szenarien der Forschung an aus genomeditierten IPSZ generierten Gehirnzellen und deren therapeutischer Verwendung,
(2) ggf. Erarbeitung von Vorschlägen zur Anpassung des rechtlichen Rahmens unter Einbeziehung ethischer Aspekte,
(3) prospektive Untersuchung grundlegender normativer Fragen der Forschung mit Gehirnorganoiden und einer Therapie mit Gehirnzellen.

Untersucht wird die Geltung des Gentechnikgesetzes für die Genomeditierung von (Gehirn-)Zellen in vitro. Geklärt werden außerdem Rechtsfragen des Umgangs mit (Gehirn-)Zellen, namentlich Fragen nach Bestehen und Reichweite von Bestimmungsrechten (z.B. der Patienten) kraft Eigentums und/oder Persönlichkeitsrechts. Dabei werden auch Fragen des Umfangs informierter Zustimmung adressiert.
Ferner sind hinsichtlich (epi-)genetischer Datenanalysen datenschutzrechtliche Problemstellungen zu bewältigen. Aufgezeigt wird überdies der für kombinierte Zell-/Gentherapien anwendbare Rechtsrahmen im Hinblick auf die zukünftig mögliche Transplantation genomeditierter Gehirnzellen. Ergänzend soll, soweit möglich, Einblick in ausländische Rechtsordnungen ebenso genommen werden wie in einschlägige ethische Diskurse.
Im therapeutischen Zusammenhang wird sich auch die Frage nach dem „Enhancement“ stellen, d.h. nach dessen Abgrenzung zur Therapie, aber auch nach grundlegenden ethisch-rechtlichen Einwänden.
Aufgeworfen und beantwortet werden schließlich grundlegende normative Fragen, die sich aus der zukünftigen Forschung an Gehirnorganoiden in vitro ergeben könnten, etwa nach dem (Schutz-)Status eines Gehirnorganoids, welcher den Umgang mit solchen Entitäten ausschließen oder einschränken könnte.

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