
Hannes ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für Staats-
und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht von Prof. Dr. Hans-Georg Dederer an der Universität Passau. Er beschäftigt sich im Rahmen des Projekts ForInter und seiner Promotion mit ethischen und rechtlichen Fragen der Forschung mit und Anwendung von aus iPSZ abgeleiteten Hirnzellen. Er analysiert dazu die derzeitige Rechtslage in Bezug auf vergleichbare Debatten und Sachverhalte und untersucht, an welchen Stellen sich die Erkenntnisse aus diesen auf zerebrale Organoide übertragen lassen und an welchen Stellen völlig neue Regelungen entworfen werden müssen. Das soll unter anderem dazu beitragen mehr Sicherheit für
Forscherinnen und Forscher zu gewährleisten und auf der anderen Seite das Verständnis und die Akzeptanz in der Bevölkerung steigern
Was ist Dein Forschungsschwerpunkt?
Hannes: Ich untersuche ethische und rechtliche Fragen vor allem in Bezug auf
Gehirnorganoide. Dabei geht es vor allem um Fragen medizinischer Einwilligung
und hier wiederum schwerpunktmäßig in die Forschung mit zu iPSZ oder
Gehirnorganoiden weiterverarbeitetem Gewebe und auch an Fragen, von denen
wir heute noch nicht wissen, dass sie sich einmal stellen werden.
Außerdem betrachte ich Fragen eines möglichen (grundrechtlichen) Schutzstatus
von Gehirnorganoiden, die viel weiter entwickelt sind, als die Gehirnorganoide,
die es heute gibt und schaue mir datenschutzrechtliche Fragen in Bezug auf
menschliches Hirngewebe an.

Was reizt Dich am meisten an der Wissenschaft oder in Deinem Fachgebiet?
Hannes: An meiner Arbeit reizt mich besonders, dass ich an einem sehr aktuellen
Thema forschen darf. Juristische Fragestellungen haben in der Gesellschaft oft
den Ruf trocken und langweilig zu sein. Wenn man so sehr wie hier aktuelle
Entwicklungen in den Naturwissenschaften, insbesondere in der Biologie
berücksichtigen muss, dann können aber auch die theoretischsten Fragen
hochinteressant werden. Besser wäre nur noch, wenn ich selbst zerebrale
Organoide in meiner Schreibtischschublade züchten könnte, aber das klappt
leider noch nicht.
Was kommt als nächstes?
Hannes: Wir haben im Projekt schon zwei Aufsätze zu den von uns behandelten Themen geschrieben. Der erste erscheint im September in der Zeitschrift „Medizinrecht“, für den zweiten befindet sich das Manuskript in der allerletzten Phase der Überarbeitung. Danach steht noch die Fertigstellung meiner Dissertation an.
Wenn ich nicht als Wissenschaftler*in unterwegs bin, dann …
Hannes: ... laufe und rudere ich gerne und habe gerade Klettersteige für mich
entdeckt. Außerdem spiele ich Klarinette in einem Orchester und fahre ab und zu
Schichten als Rettungssanitäter beim Rettungsdienst.
Links
Hannes Vortrag bei 15x4 Munich zu Rechtfragen in Bezug auf Hirnorganoide:
Hannes Vortrag beim ForInter@UniStemDay21
Kunz/Wolff: Hirnorganoide – Ethische Herausforderungen und ihre
Berücksichtigung und Umsetzung im Recht, MedR 2021 (erscheint im September)
Pecikiewicz/Wolff: Enhancement mit Gehirnorganoiden – Ethische und Rechtliche
Probleme einer terra incognita (in Vorbereitung)
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